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Die verschiedenen Standorte zur Überwachung der Luftqualität in Städten

In der Richtlinie 2008/50/EG wird die Anforderung an Messstellen zur Messung der Luftqualität eingeführt und die zentrale Frage untersucht, wann Luftschadstoffe gemessen werden sollten. In der Richtlinie werden außerdem verschiedene Arten von Messstellen für die Überwachung der Luftqualität in Städten untersucht: Wo sollten Messstellen eingerichtet werden und welche Anforderungen werden an die Stationen gestellt? Lesen Sie weiter, um mehr über die verschiedenen Überwachungsstationen zu erfahren.

Welche Arten von Messstationen gibt es?

Messstationen liefern wertvolle Informationen zur Standardisierung zuverlässiger und repräsentativer Ergebnisse für Luftschadstoffe in der Umgebung. Diese Überwachung erfolgt durch Messung der Schadstoffkonzentration und kann durch feste Messungen oder durch Modellierung auf der Grundlage begrenzter Messungen erfolgen. Bei diesen Messungen werden verschiedene externe Faktoren wie Wind und Temperatur berücksichtigt, die die Luftschadstoffkonzentration verändern.

Messstationen sollten den „Atembereich“ der Menschen am Boden abdecken, d.h. sie sollten in einer Höhe von etwa 1,5 bis 2 m positioniert werden. Mit dem Luftzufluss einer Messstation verschiebt sich die Position weiter, so dass sie sich 3 bis 4 m über dem Boden befindet. Die folgenden Standorte für Messstationen werden in der Richtlinie 2008/50/EG beschrieben:

  1. Städtische Verkehrsstandorte – befinden sich in dicht bebauten Gebieten und an stark befahrenen Straßen. Städtische Verkehrsstandorte decken den Verschmutzungs-Hotspot innerhalb einer Stadt ab, wobei bestimmte Kriterien angewandt werden, um die Repräsentativität der Messergebnisse zu gewährleisten.
  2. Städtische Hintergrundstandorte – Standorte, die die allgemeine Schadstoffbelastung der Stadtbevölkerung überwachen.
  3. Regionale Hintergrundstandorte – Standorte, die die allgemeine Belastung der Landbevölkerung überwachen und für große ländliche Gebiete repräsentativ sind.

Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen

Welche Anforderungen werden an die Messstellen gestellt?

Für die meisten Schadstoffe müssen die Messstationen das Kriterium erfüllen, mehr als 75 % der gültigen Daten aller verfügbaren Daten in einem Jahr zu melden, um in die Bewertung einbezogen zu werden. Darüber hinaus müssen die Überwachungsstandorte die in der Richtlinie 2008/50/EG festgelegten Makro- und Mikro-Standortkriterien für Probenahmestellen und -standorte erfüllen:

Standortkriterien auf Makroebene

Standortkriterien auf der Makroebene legen die allgemeine Position der Messstationen innerhalb einer Zone fest. Insbesondere gewährleisten makroskopische Messungen die Repräsentativität für die durchschnittliche Belastung der menschlichen Bevölkerung, der natürlichen Ökosysteme und der Vegetation. Die makroskopische Lage der Probenahmestellen muss die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Bereitstellung von Daten in Gebieten und Ballungsräumen, die für die allgemeine Bevölkerung und die höchsten Schadstoffkonzentrationen repräsentativ sind.
  • Die Luftproben werden repräsentativ für die Luftqualität eines Straßenabschnitts von mindestens 100 m Länge an verkehrsorientierten Standorten und mindestens 250 x 250 m an Industriestandorten entnommen.
  • Standorte für städtische Hintergrundmessungen sollten sich dort befinden, wo der Verschmutzungsgrad durch den integrierten Beitrag aller Quellen im Windschatten der Station beeinflusst wird.
  • Zum Schutz der Vegetation und der natürlichen Ökosysteme sollten die Probenahmestellen 20 km von Ballungsräumen entfernt und repräsentativ für die Luftqualität in einem Umkreis von mindestens 1.000 km2 sein.

Die Einhaltung der makroskopischen Standortkriterien für Messstellen basiert auf Daten aus den von den Messnetzbetreibern zur Verfügung gestellten Unterlagen, Fotos und Satellitenbildern.

Kriterien für die Standortwahl auf Mikroebene

Die Kriterien für die Standortwahl auf Mikroebene beziehen sich auf die unmittelbare Umgebung der Messstation. Diese Kriterien stellen grundlegende Anforderungen, um sicherzustellen, dass eine Messstation für das Gebiet repräsentativ ist, wie folgt dar:

  • Der Luftzufluss zur Messsonde sollte ungehindert sein und sich in einer Höhe von 1,5 bis 4 m über dem Boden befinden.
  • Für alle Schadstoffe müssen die verkehrsnahen Probeentnahmestellen mindestens 25 m vom Rand größerer Kreuzungen und nicht mehr als 10 m vom Bordstein entfernt sein.
  • Weitere Spezifikationen der Standortkriterien sind:
    • 100 Meter für Hotspot-Gebiete
    • Mehrere Kilometer für städtische Gebiete im Falle von Hintergrundstationen
    • 100 Kilometer für abgelegene ländliche Gebiete

Diese Messungen für die Standortkriterien auf Mikroebene werden festgelegt, um die Auswirkungen der Rückströmung des Austritts des Probenehmers, nahe gelegene Hindernisse wie Gebäude oder Bäume und sehr lokale Quellen, die mit der Umgebungsluft vermischte Emissionen direkt aufnehmen könnten, zu vermeiden.

Was kann man aus diesen Überwachungsstellen lernen?

Durch die Auswahl der Überwachungsstandorte ist es möglich, Studien durchzuführen, um die von den verschiedenen Ländern verfolgte allgemeine Strategie zu vergleichen und zu beschreiben, welche Rolle die Überwachung der Belastungen der Einwohner und die Überwachung von Hotspots gespielt haben. Die Art und Weise, wie die Netzbetreiber die spezifischen Standorte auswählen, kann ebenfalls bewertet werden und dann zum besseren Verständnis der Maßnahmen dienen, die zur Verringerung der Belastung und zur Entwicklung eines Luftreinhalteplans ergriffen werden können.
Wichtig ist auch die Vorhersage der Schadstoffbelastung in der Umgebung, denn das Bewusstsein kann auch eine Messgröße zum Schutz der eigenen Gesundheit sein. Eine Möglichkeit, das Bewusstsein zu steigern, besteht darin, ein Luftsensor-Host zu werden! Als Sensor-Host erhältst Du in Echtzeit Informationen darüber, wie schlecht oder wie gut die Luftqualität ist. Hilf uns noch heute, in sauberer Luft zu leben!