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Die neuen WHO-Leitlinien für Luftqualität (2021)

World Health Organization

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 22. September 2021 ihre geltenden Empfehlungen zur urbanen Luftqualität angepasst und die empfohlenen Grenzwerte massiv verschärft. Die letzte Anpassung der WHO-Empfehlungen für die Luftbelastung mit Feinstaub, Ozon, Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid erfolgte 2005.

Nach Angaben der UN-Organisation spiegeln die neuen Empfehlungen neueste wissenschaftliche und medizinische Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Effekten der Schadstoffe wieder. Diese haben auch in niedrigeren Konzentrationen wesentlich höhere Gesundheitsfolgen, als bisher angenommen. Eine erst kürzlich veröffentlichte Studie beziffert die jährlich durch Luftverschmutzung verursachten Todesfälle auf 8,7 Millionen.

Luftqualitätsempfehlungen der WHO 2015 und Vergleich mit den WHO-Empfehlungen von 2005

SchadstoffBetrachtungszeitraumWHO-Empfehlung 2021WHO-Empfehlung 2005Veränderung
PM2.5 (µg/m3)1 Jahr510-50%
24 Stunden1525-40%
PM10 (µg/m3)1 Jahr1520-25%
24 Stunden4550-10%
O3 (µg/m3)Hochsaison60N/ANeu eingeführt
8 Stunden100100Unverändert
NO2 (µg/m3)1 Jahr1040-75%
24 Stunden25N/ANeu eingeführt
1 Stunde200200Unverändert
SO2 (µg/m3)24 Stunden4020+100%
10 Minuten500500Unverändert
CO (mg/m3)24 Stunden4N/ANeu eingeführt
8 Stunden10N/ANeu eingeführt
1 Stunde35N/ANeu eingeführt
15 Minuten100N/ANeu eingeführt

Die obige Tabelle zeigt die neuen WHO-Luftqualitätsempfehlungen („Air Quality Guidelines“) auf Basis der individuellen Schadstoffe und Betrachtungszeiträume im Vergleich mit der zuvor geltenden Revision von 2005. Nach Angaben von WHO-Wissenschaftlern sollten jedoch auch Luftbelastungen unterhalb der neuen Grenzwerte nicht als „gesund und sicher“ angesehen werden; nach aktuellen Studien scheint es keine Schadstoffmenge zu geben, unterhalb derer die Luftbelastung für Menschen und Ökosysteme unbedenklich ist.

Die aktuell in der Europäische Union geltenden Luftqualitätsgrenzwerte erlauben zur Zeit noch wesentlich höhere Schadstoffkonzentrationen als die WHO-Empfehlungen. Dennoch schaffen es einige EU-Länder nicht, auch diese höheren gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten und wurden unter anderem 2020 zu Strafen verurteilt. Weitere juristische Grenzwertverletzungsverfahren laufen aktuell noch.